Sind Sie bereit für den Report 2024?

Unternehmen öffentlichen Interesses müssen ab 2024 separate Nachhaltigkeitsberichte (getrennt vom Geschäftsbericht) veröffentlichen. Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Schweiz gelten für alle kontrollierten in- und ausländischen Unternehmen. Die Verwaltungsräte sollten nun bereits die ersten Berichtsentwürfe prüfen und ihre Prüfkonzepte umsetzen.

Erstpublikation The Reporting Times, No. 22/2023, Center for Corporate Reporting

DANIEL LUCIEN BÜHR ist Partner bei LALIVE mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Kunden in komplexen regulatorischen und ESG-Projekten sowie in strittigen Verfahren. Er ist Dozent in verschiedenen CAS-Compliance-Programmen, ISO-Governance- und Compliance-Experte, ehemaliger Chairman von Ethics and Compliance Switzerland und war Unternehmensjurist bei multinationalen Unternehmen.

TABEA TSERING SEGESSENMANN: ist Associate bei LALIVE mit umfassender Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mandanten in Strafsachen, Rechtshilfe und Compliance/ESG-Angelegenheiten.

LAURA RUFER war Substitutin bei LALIVE mit Schwerpunkt auf der Beratung von Kunden in Streitfällen und Compliance/ESG-Angelegenheiten.

Seit dem 1. Januar 2022 ist die schweizerische nichtfinanzielle Berichtspflicht in Kraft (Art. 964a ff. Obligationenrecht; früher bekannt als Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative). 2022 war das Übergangsjahr für Unternehmen, um sich vorzubereiten. Die Berichterstattung des Verwaltungsrats über die globalen Auswirkungen des Unternehmens auf nicht-finanzielle Belange (Umwelt, Menschenrechte, Bekämpfung der Korruption usw.) und die im Jahr 2023 angewendete Sorgfalt kommen Anfang 2024 zur Anwendung. Jetzt ist es an der Zeit, dass Verwaltungsräte und Führungskräfte eine Bilanz der erzielten Fortschritte ziehen und die Arbeiten für den ersten Bericht finalisieren.

Fallen Sie in den Geltungsbereich?

Berichterstattungspflichtig sind grosse Unternehmen (≥ 500 FTE, ˃ CHF 40 Mio. Umsatz oder ˃ CHF 20 Mio. Bilanzsumme), die an einer Schweizer Börse Aktien oder Anleihen emittiert haben oder die von der FINMA beaufsichtigt und prudentiell beaufsichtigt werden. Die Schwellenwerte für die Vollzeitäquivalente (FTEs) und die Finanzdaten umfassen alle kontrollierten Konzerngesellschaften weltweit.

Darüber hinaus gelten die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für die (upstream) Lieferkette i) für alle Schweizer Unternehmen, einschliesslich KMU, die einen begründeten Verdacht auf Kinderarbeit haben oder ii) die bestimmte Mineralien oder Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in die Schweiz importieren oder verarbeiten.

Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen sollten sorgfältig prüfen und dokumentieren, ob ihr Unternehmen den Schweizer Nachhaltigkeits­­berichterstattungs- und Sorgfaltpflichten unterliegt.

Kommen Sie Ihren Berichterstattungs­pflichten nach?

Der nichtfinanzielle Bericht ist ein eigenständiger Bericht, der vom Geschäftsbericht getrennt ist. Die Mitglieder des Verwaltungsrats müssen den Bericht genehmigen und unterzeichnen. Anschliessend muss der Bericht von den Aktionären an der GV genehmigt werden.

Der nichtfinanzielle Bericht muss weltweit die folgenden Belange abdecken: Umwelt, einschliesslich CO2-Ziele, Soziales, Arbeitnehmer, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung. Er muss das Geschäftsmodell, die Konzepte und die angewandte Sorgfaltsprüfung beschreiben, die Massnahmen zur Umsetzung der Konzepte darlegen und ihre Wirksamkeit bewerten, die wichtigsten Risiken im Zusammenhang mit den nichtfinanziellen Belangen beschreiben, die Risikobehandlung darlegen und die wichtigsten Leistungsindikatoren/KPIs angeben.

Als Orientierungshilfe, was unter den fünf nichtfinanziellen Belangen zu behandeln ist, können bpsw. die Entwürfe der Europäischen Standards (ESRS) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung oder die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) herangezogen werden. Für klimabezogene Themen können die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) berücksichtigt werden.

Eine genaue und vollständige Berichterstattung erfordert eine adäquate ESG Governance, ESG Ziele und Prozesse, einschliesslich der Leistungsmessung. Der Verwaltungsrat sollte in seiner ESG Governance die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen festlegen und angemessene Ressourcen bereitstellen.

Assurance

Der Verwaltungsrat vergewissert sich im Rahmen seiner Assurance regelmässig durch direktes Nachfragen bei der Geschäftsführung, dass die nichtfinanziellen Berichtspflichten ordnungsgemäss erfüllt werden. Die Entwürfe der nichtfinanziellen Berichte und die Entwürfe der Berichte über Kinderarbeit sollten rechtzeitig von unabhängigen externen Sachverständigen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die Richtigkeit überprüft werden. Berichte über Konfliktmineralien müssen unabhängig auditiert werden.

Risikomanagement

Unterlassene oder unvollständige bzw. falsche Berichterstattung kann Grundlage für zivilrechtliche (Schadenersatz-) Haftung sein und stellt überdies ein Strafdelikt dar (Bussen bis zu 100´000 CHF). Die Verwaltungsratsmitglieder sind direkt exponiert. Unternehmen und ihre Verwaltungsräte sollten daher das Risiko mangelhafter Nachhaltigkeitsberichterstattung (Rechtsstreitigkeiten, Reputationsrisiken, Verlust/Rückstufung des ESG-Rankings) in ihr allgemeines Risikomanagement einbeziehen. In jüngster Vergangenheit stiessen ESG-Klagen gegen BNP und Total in Frankreich, Shell in den Niederlanden und London sowie Holcim in der Schweiz auf weltweites Interesse.

SELBSTTEST

Verwaltungsratsmitglieder und Geschäftsleitung sollten:

Die rechtliche Analyse zur allfälligen Pflicht des Unternehmens zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten dokumentieren.

Wenn eine Nachhaltigkeitsberichterstattung erforderlich ist: Verwirklichung wirksamer ESG Governance, inkl. Prozesse und Ressourcen.

Zeitnahe Erstellung eines ersten Entwurfs des nichtfinanziellen Berichts 2023 und des Berichts 2023 über Kinderarbeit und, falls notwendig, Korrekturmassnahmen ergreifen.

Zeitnahe Festlegung und Umsetzung des Assurnce Konzepts des VR zur unabhängigen Überprüfung des Entwurfs der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Verwirklichen einer ESG Risikomanagement-Strategie.


Linksammlung:

European Sustainability Reporting Standards

Global Reporting Initiative Standards

Task Force on Climate-related

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