ESG-Offenlegung in der Schweiz

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Welche Berichtspflichten Unternehmen kennen müssen (Informationsstand Januar 2026)

Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung nehmen kontinuierlich zu. Schweizer Unternehmen müssen gleichzeitig nationale Offenlegungspflichten, internationale Standards und die Auswirkungen europäischer Regulierung im Auge behalten. Dadurch wird ESG-Reporting zu einer strategischen Aufgabe an der Schnittstelle von Finanzen, Nachhaltigkeit, Investor Relations und Unternehmenskommunikation.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • ESG-Berichterstattung ist für viele Schweizer Unternehmen regulatorische Pflicht.
  • Neben den nationalen Vorgaben beeinflussen auch europäische (CSRD, ESRS) die Berichterstattung.
  • Nachhaltigkeitsberichte müssen zunehmend mit Finanzberichten abgestimmt und integriert werden.
  • Maschinenlesbare Formate wie XBRL gewinnen für die digitale Berichterstattung an Bedeutung.

Wichtige Erfolgsfaktoren sind klare Berichtskonzepte, fundierte Inhalte, verständliche Visualisierung und die Prüfung regulatorischer Anforderungen.

Willkommen im Regulierungsdschungel

Welche ESG-Pflichten gelten heute in der Schweiz?

Für Schweizer Unternehmen bildet Art. 964 OR einen zentralen Bezugspunkt der nichtfinanziellen Berichterstattung. Er schreibt grossen Unternehmen von öffentlichem Interesse vor, Informationen zu folgenden Aspekten offen zu legen:

  • Umweltbelange, insbesondere CO2-Ziele
  • Sozialbelange
  • Arbeitnehmerbelange
  • Achtung der Menschenrechte
  • Bekämpfung der Korruption

Dabei verlangt das Gesetz nach einer Beschreibung des Geschäftsmodells, der verfolgten Konzepte, der getroffenen Massnahmen und deren Wirksamkeit sowie eine Einschätzung der Risiken und wie das Management diesen Rechnung trägt. 

Gemäss der Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz nach OR 964j (VSoTr) sind bestimmte Unternehmen ausserdem dazu verpflichtet, Auskunft zu erteilen über Geschäfte mit Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten und den Umgang mit Kinderarbeit in der Lieferkette.

Der Bericht über nichtfinanzielle Belange ist schriftlich in einer Landessprache oder in Englisch abzufassen und vom obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgan zu genehmigen (964f OR). Der Bericht muss mindestens zehn Jahre lang öffentlich zugänglich sein (964g OR), gedruckt oder als PDF auf der Website. Eine Prüfpflicht besteht bisher nicht.

Besonders relevant: Umwelt- und Klimathemen

Der Bezug zu Umwelt- und Klimathemen, wie es die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange vorschreibt, ist für den Gesetzgeber besonders wichtig. Unternehmen müssen demnach nachvollziehbar machen, welche Ziele sie im Umgang mit CO2-Emissionen verfolgen und wie diese Ziele in Strategie, Governance, Risikomanagement und Berichterstattung eingebettet sind. 
 
Für die Praxis stellen sich gleich mehrere Aufgaben: Unternehmen müssen die rechtlich relevanten Inhalte abdecken, gleichzeitig eine Berichtslogik entwickeln, die für Leserinnen und Leser verständlich bleibt und ein Berichtsformat wählen, das Maschinenlesbarkeit gewährleistet. Ein einfaches PDF zu publizieren wird mittelfristig nicht genügen.

Warum sind CSRD und ESRS auch für Schweizer Unternehmen relevant?

Obwohl die Schweiz nicht Teil der Europäischen Union ist, können europäische Vorgaben erhebliche Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen haben. Dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Tochtergesellschaften im EU-Raum, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterlagen, sowie Unternehmen mit grenzüberschreitenden Lieferketten oder einer engen Anbindung an europäische Kapitalmärkte.
 
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) setzen neue Massstäbe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch wenn die Europäische Union die Regeln 2026 auf Inititiative des Parlaments drastisch vereinfacht und entschärft hat. Deshalb sehen sich Schweizer Unternehmen zunehmend mit Fragen zur Wesentlichkeitsanalyse, zur Datenerhebung oder zu standardisierten Offenlegungen konfrontiert.

Welche Rolle spielen XBRL und andere digitale Berichtsformate?

Neben den inhaltlichen Anforderungen verändern sich auch die technischen Rahmenbedingungen des Reportings. Gemäss der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange (Art. 4) hat die Veröffentlichung des Klima-Berichts (als Teil des Umweltberichts) in einem für Maschinen lesbaren, international verbreiteten elektronischen Format zu erfolgen und ist auf der Website des Unternehmens zugänglich zu machen. XBRL ist zum Beispiel ein solches Outputformat. Es ist in der EU bereits seit Jahren als einheitliches elektronische Berichtsformat (ESEF) in Gebrauch, um Unternehmensinformationen digital auswertbar und besser vergleichbar zu machen.
 
Am 22. September 2025 antwortet der Bundesrat auf eine parlamentarische Anfrage und bestätigt, dass Unternehmen vorerst auf die maschinenlesbare Aufbereitung der Geschäftsberichte verzichten können, sofern sie dies nachvollziehbar begründen („comply or explain“).
 
Wir empfehlen XBRL frühzeitig in die Berichtsprozesse zu integrieren, um rechtzeitig vorbereitet zu sein und das volle Potenzial zu nutzen.

Was ESG-Berichterstattung wirksam macht

Regulatorische Konformität bildet lediglich die Grundlage. Ein wirksamer Nachhaltigkeitsbericht schafft Orientierung auf den Kapitalmärkten, erläutert Zusammenhänge und macht die strategische Entwicklung eines Unternehmens nachvollziehbar. Professionelles Mediendesign für Online- und PDF-Berichte, Infografiken, Illustrationen und Animationen helfen, komplexe Inhalte verständlich zu vermitteln. Ergänzend gewinnen Konformitätsprüfungen nach anerkannten Rahmenwerken wie CSRD, TCFD oder GRI sowie unabhängige Greenwashing-Checks an Bedeutung.

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NeidhartSchön unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung von Berichtskonzepten für integriertes Reporting, bei Struktur, Aufbau, Storytelling, Kommunikationsidee und Text, beim Mediendesign für Online- und PDF-Publikationen sowie bei Infografiken, Illustrationen und Animationen.
 
Für Konformitätsprüfungen zu CSRD, TCFD und GRI sowie für Greenwashing-Tests arbeitet NeidhartSchön mit spezialisierten Partnern aus dem Netzwerk zusammen.

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